AVGS Glossar

Begriffserklärung zum Thema AVGS Coaching.

AVGS Coaching - Informationen

Das Anerkennungsverfahren bezieht sich darauf, dass Personen, die aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen sind, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen hier anerkennen lassen können. Dies ist wichtig, um in Deutschland in dem entsprechenden Beruf arbeiten zu können. Das Verfahren prüft, ob die Qualifikationen den deutschen Standards entsprechen.

Coaching kann in diesem Zusammenhang helfen, da es den Migranten dabei unterstützt, das Anerkennungsverfahren erfolgreich durchzuführen. Ein Coach kann dabei helfen, die erforderlichen Dokumente zusammenzustellen, den Antrag zu stellen und auch bei der Vorbereitung auf mögliche Prüfungen helfen. Durch das Coaching soll die Integration der Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Bei der Suche nach einer Beschäftigung kommen nicht nur die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter in Frage. Arbeitsuchende können auch private Arbeitsmarktdienstleister ihrer Wahl mit der Vermittlung in Beschäftigung beauftragen. Durch die Einschaltung von privaten Arbeitsmarktdienstleistern können sich zusätzliche Chancen auf eine neue Beschäftigung ergeben. Die Inanspruchnahme eines privaten Vermittlers ist freiwillig. Private Arbeitsvermittler benötigen eine Gewerbeanmeldung und können bei einer erfolgreichen Vermittlung in eine Beschäftigung eine Vergütung auch von Arbeitsuchenden verlangen. Es sind ausschließlich Erfolgshonorare zulässig. Für Arbeitsuchende ist die zulässige Vergütung jedoch auf einen Höchstbetrag (derzeit bis 3.000 Euro) begrenzt. Für bestimmte Berufe oder Personengruppen lässt das geltende Recht die Zahlung eines Honorars von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, das sich am Arbeitsentgelt für die vermittelte Tätigkeit orientiert. Dies sind insbesondere Künstler, Berufssportler, Au-pairs, Artisten und Fotomodelle. Für die Leistungen zur Ausbildungsvermittlung dürfen nur vom Arbeitgeber Vergütungen verlangt oder entgegengenommen werden.

Wir bereiten auf Testverfahren des neuen Arbeitgebers vor. Ob Pilot*in, kaufmännischer Mitarbeiter*in, Projektmanager*in oder Abteilungsleiter*in, egal welche Position besetzt werden soll, die Hürde von vorgelagerten Prüf- und Auswahlverfahren sogenannte Assessment Center werden Sie gut meistern können. In unserem AVGS Jobcoaching online, persönlich oder hybrid bereiten wir auf diese Tests vor.

„Aufstocker“ ist eine Bezeichnung für Menschen, die trotz einer regulären Beschäftigung (Anstellung oder Selbstständigkeit) in Deutschland nicht genug Geld verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb erhalten sie vom Staat zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form von Bürgergeld (früher Hartz-IV). Diese ergänzende Hilfe wird auch als „Aufstockung“ bezeichnet, da das Einkommen der betreffenden Person durch diese zusätzlichen Leistungen aufgestockt wird.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Deutschland zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (sogenanntes Jobcoaching) oder an eine selbständige Tätigkeit (sog. Gründungscoaching). Der Gutschein besagt, dass man für eine sogenannte Qualifizierungsmaßnahme kein Geld bezahlen muss, das übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter und rechnet direkt mit AZAV-zertifizierten Maßnahmeträgern wie uns ab. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können nur durch zugelassene Träger beziehungsweise für zugelassene Maßnahmen eingelöst werden. Dies gilt nicht für die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung (bspw. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit) selbst durchführen oder durchführen lassen, bedürfen einer Zulassung. Dies gilt unabhängig davon, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen oder Gutscheinmaßnahmen anbieten wollen. Die konkrete Maßnahme (bspw. das GründerCoaching) muss hingegen nur zugelassen sein, wenn sie mit einem Gutschein – d.h. mit einem Bildungsgutschein oder einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – in Anspruch genommen werden kann. Für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen sind sogenannte fachkundige Stellen zuständig, die ihrerseits über eine Zertifizierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle verfügen und aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktdienstleister tätig werden. Gegenstand dieser Vereinbarung ist auch der Preis für die Zulassung. Die fachkundige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung nach den §§ 176 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) erfüllt sind. Die Zulassung kann für längstens fünf Jahre erteilt werden.

Wie bewerbe ich mich richtig? Welche Maßnahmen und Instrumente nutze ich für das perfekte Bewerbungsschreiben. An wen wende ich mich und wie? Das sind die großen Fragen, die u.a. in unserem AVGS Bewerbungscoaching geklärt bzw. beantwortet werden. In dem Einzelcoaching bereiten wir auch auf digitale Bewerbungen, Onlinegespräche bzw. die digitalen Kompetenzen umfassend vor.

Es ist wichtig nicht mit der Gießkanne hunderte Bewerbungen zu streuen. Vielmehr ist es wichtig genau auf den individuellen Bedarf und die Stärken hin, die richtige Strategie zu entwickeln. Ob Bildsprache, Motivationsschreiben oder CV überarbeiten, in unserem AVGS Einzelcoaching vermitteln wir das was einen wirklich zum Ziel bringt.

Ist eine amtliche Kostenübernahme des Coachings, der den Zeitraum des Einzelcoachings beinhaltet und uns die Möglichkeit gibt, direkt mit dem Amt (Jobcenter oder Arbeitsagentur) unser Coaching abzurechnen. Außerdem beinhaltet dieser auch in der Regel ein Fahrtkostenformular, dass all unsere Kund*innen nutzen können, um Aufwendungen erstattet zu bekommen. Gleiches gilt bspw. für genehmigte Coachings mit Kinderbetreuung. In der Regel erhalten unsere Coachees den Bescheid und auch wir. Wenn der Bewilligungsbescheid da ist, kann das AVGS Coaching offiziell beginnen. Im Bescheid steht auch der Zeitraum des Coachings, also das Enddatum. Sollte dabei mal ein Gründungscoaching oder Jobcoaching nicht fertig werden ist das kein Problem. Wir beantragen dann die Verlängerung des AVGS Einzelcoachings in Berlin bzw. der Stadt, in dem das Coaching beantragt wurde.

Unter Business Coaching versteht man das Begleiten eines Fachexperten bei Unternehmer*innen, die ihr Vorhaben optimieren wollen. Meist sind es schon Selbständige, die Aufstocken müssen und daher Hilfe bei diversen Unternehmerthemen haben. So kann die Überarbeitung eines Businessplanes oder des Finanzplanes notwendig sein oder die Erarbeitung von Strategien der Umsatzerhöhung und Kosteneinsparung. Marketing-, Akquise- und Preis-Instrumente oder Gesellschaftsform-, Steuer,- oder Buchhaltungshinweise runden das Businesscoaching ab. Aber auch jeder Existenzgründer*in kann ein AVGS Businesscoaching beantragen. Das Coaching zur sog. Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit ist nach Bewilligung kostenlos und kann ganz individuell, bspw. auch online durchgeführt werden.

Unternehmensplanung, Geschäftskonzept, Finanzplan, Agenda, Businessguide … Alles ist Businessplan, den es gilt zu gemeinsam und „tragfähig“ zu erstellen. Der Businessplan besteht aus der Zusammenfassung, der Geschäftsidee, einer Beschreibung von Markt und Wettbewerb, der Darstellung der Unternehmensorganisation sowie dem Finanzplan. Weitere Kapitel, wie Vertrieb, Akquise, Marketing, Risiken, Rechtsformen usw. ergänzen das Geschäftskonzept im Rahmen des AVGS Gründungscoachings. Der Finanzplan wird in der Regel über die nächsten 36 Monate erstellt und beinhaltet, die Umsatzplanung, Kostenzusammenstellung, Investitionsplanung, Fremdkapital- bzw. Finanzierungsbedarf sowie die Rentabilitätsberechnung und Liquiditätsplanung. Am Ende werden Anhänge ergänzt und der Plan sollte unbedingt tragfähig, machbar und als Fahrplan für den Gründer bzw. die Gründerin dienen. Wir sind eine fachkundige Stelle und können daher ein Tragfähigkeitsgutachten erstellen, dass für die Beantragung des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeld benötigt wird. Unsere Quote bisher: 100 % !!!

Während viele Bildungsanbieter und Coaches ihr Angebot durch nur eine einzige Person anbieten (können), gibt es bei wenigen Unternehmen die Möglichkeit das bewilligte Stundenbudget für mehrere Coaches einzusetzen. So kann bei der AVOCONS GmbH jeder seinen Coach mixen aus Experten und Expertinnen verschiedener Bereiche; denn nicht jeder bzw. jede weiß alles, aber viele wissen viel mehr!

Der Begriff Coaching wird als Sammelbegriff für unterschiedliche Beratungsmethoden (hier bspw. Einzelcoaching verwendet. Im Unterschied zur klassischen Beratung wird insbesondere die Entwicklung eigener Lösungen wird begleitet. (Hilfe zur Selbsthilfe), in der Regel werden aber gute Coaches auch eigene Beratung, also praktische Tipps und Tricks sowie umsetzbare Instrumente mit einfließen lassen. Das Coaching bezeichnet strukturierte Gespräche zwischen einem Coach und einem Coachee (Klienten) z. B. zu Fragen des Berufsfindung, Lebensorientierung oder Gründungsthemen. Dabei geht es auch um Führung, Kommunikation und Zusammenarbeit. Die Ziele dieser Gespräche reichen von der Einschätzung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Perspektiven über Anregungen zur Selbstreflexion bis hin zur Überwindung von Konflikten und Hindernissen. Dabei fungiert der Coach als neutraler, kritischer Gesprächspartner und verwendet je nach Ziel Methoden aus dem gesamten Spektrum der jeweiligen Bereichsentwicklung (persönlich und fachbezogen). Das AVGS Coaching bezeichnet dabei alle Coachingmaßnahmen, die nach AZAV zertifiziert sind und damit u. U. kostenfrei.

Wir schließen je nach AVGS (Art des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines) mit den Coachees den passenden Coachingvertrag. Hier vereinbaren wir Inhalt, Maßnahmenummer, nehmen die AVGS-Nummer, Coaching-Laufzeit und Kosten auf, die vom Amt übernommen werden und regeln weitere Wünsche. Diesen Coachingvertrag senden wir an die Sachbearbeiter*innen damit die die Kosten bewilligen können und so das AVGS Coaching komplett kostenlos für den Coachee ist.

Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Beihilfeleistung, die bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder einer anderweitigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Zuschuss zu den ALG II-Bezügen erbracht werden kann. Arbeitslosen bietet Einstiegsgeld damit einen finanziellen Anreiz zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit insbesondere durch bestimmte Formen privater Existenzgründung. Erklärtes Ziel der Förderung ist nicht nur die Reduzierung der Hilfebedürftigkeit des Arbeitslosen, sondern ihre dauerhafte Beseitigung.

Wir unterstützen Sie individuell in einer 1 zu 1 Situation. Wir machen keinen Frontalunterricht oder große Gruppenveranstaltungen, um Ihnen das Wissen zu geben, Erfolg zu haben. Wir setzen direkt auf ein Einzelcoaching Face-to-Face, nur Sie und Ihr Fachexperte.

Mit der richtigen Kommunikation, Preisverhandlung und dem perfekten Gesamteindruck, wird Ihr Bewerbungsgespräch erfolgreich.

Sie haben keinen Anspruch auf die Kostenübernahme eines Coachings mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Das bedeutet, dass Sie auf Ihren Sachbearbeiter/ Ihre Sachbearbeiterin beim Amt zugehen sollten und genau erörtern, warum Sie ein gefördertes Coaching benötigen. Oft möchte der Mitarbeiter ein Angebot von uns haben. Wir erstellen Ihnen daher sehr kurzfristig entsprechende passende Coachingangebote damit Sie Ihr Ziel erreichen. Die Ermessensleistung wird somit schnell in den Hintergrund treten und der AVGS erstellt.

Unser AVGS Gründungscoaching bereitet auf eine tragfähige Existenzgründung vor. Neben Markt- und Wettbewerbsanalyse werden bspw. Marketing- und Preisstrategien besprochen, die zu einem Geschäftskonzept zusammengestellt werden (Businessplan). Dieser beinhaltet neben dem Finanzplan auch Aussagen über den Gründer bzw. die Gründerin, deren Fähigkeiten und Stärken/Schwächen. Die Erarbeitung eines Produkt/Leistungsangebotes mit wirklichem Kundennutzen und sogenannten Alleinstellungsmerkmalen (Abgrenzung zu anderen Anbietern) steht dabei im Fokus. Gründercoaches sollten wirklich Erfahrung mit Gründer*innen, idealerweise durch selbst gegründete Unternehmen mitbringen.

Dieser Zuschuss ist eine Ermessensleistung, die für Gründer*innen im Haupterwerb mehrere Monate lang zusätzliche Liquidität für den Lebensunterhalt bieten kann. In der Höhe des zuletzt bezogenen ALG1 plus eien Pauschale zur Sozialabsicherung kann dieser bei einem tragfähigen Businessplan den Start in die Selbständigkeit erleichtern. Nach einigen Monaten kann u.U. nach Antrag der Versicherungsbonus noch um weitere Monate verlängert werden. Mit 100% Erfolgs-Quote ist die Avocons GmbH hier gerne behilflich.

Hybrides AVGS Coaching ist eine Coaching-Form, die Elemente von Präsenz- und Online-Coaching miteinander kombiniert. Dabei werden verschiedene Technologien wie Telefon, Video-Chat, E-Mail oder Messenger-Apps verwendet, um eine flexible und effektive Coaching-Sitzung zu ermöglichen.

Im Gegensatz zu reinen Präsenz- oder Online-Coaching-Formaten bietet hybrides Coaching den Vorteil, dass sich Coachee und Coach nicht physisch im selben Raum befinden müssen. Das bedeutet, dass geografische Distanzen keine Rolle mehr spielen und Coaching-Sitzungen zeitlich und räumlich flexibler gestaltet werden können. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit, persönliche Kontakte und Interaktionen zu haben, weiterhin bestehen.

Hybrides Coaching kann auch eine kosteneffiziente Alternative sein, da Reisekosten und Reisezeiten eingespart werden können. Es ermöglicht Coaches auch, ihre Reichweite und Flexibilität zu erhöhen und ihre Dienstleistungen einem breiteren Publikum anzubieten. Insgesamt ist hybrides Coaching eine moderne Coaching-Form, die die Vorteile von Präsenz- und Online-Coaching miteinander verbindet und somit eine effektive und flexible Coaching-Erfahrung ermöglicht.

Eine Initiativbewerbung ist notwendig, wenn Sie eine Stelle besetzen möchten, die nicht ausgeschrieben ist. Auch diese Technik nutzen wir in unserem AVGS Jobcoaching bzw. Bewerbungscoaching, um alle Möglichkeiten für Ihren Traumjob auszuschöpfen.

Allgemein handelt es sich hierbei um die Unterstützung durch einen Fachexperten der in den Bereichen, Bewerbungstraining, optimale Bewerbungsunterlagen, Stellensuche, Gesprächsvorbereitung und Vertragsverhandlungen mit Hinweisen und Strategieentwicklungen hilft.

Allgemein handelt es sich bei dem Coaching um die Unterstützung durch einen Fachexperten bzw. einer Expertin der/die in den Bereichen, Bewerbungstraining, optimale Bewerbungsunterlagen, Stellensuche, Gesprächsvorbereitung und Vertragsverhandlungen mit Hinweisen und Strategieentwicklungen hilft. Den weiteren Berufsweg individuell und clever zu gestalten ist Aufgabe des AVGS Coachings für alle.

Als Kostenträger wird derjenige bezeichnet, der am Ende die Kosten für die Coachingleistungen bezahlt. Meist sind es die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder auch die Bundeswehr. Manchmal auch die Rentenkasse. Wir informieren hier gerne über die AVGS Coachingprogramme, die zu 100% kostenfrei nach Bewilligung sind.

Ist eine amtliche Kostenübernahme unserer Beratung bzw. für das AVGS Coaching da, der sogenannte Bewilligungsbescheid, werden die Coachingkosten als auch evtl. Kosten zur Kinderbetreuung und/oder Fahrtkosten vom Amt übernommen. Voraussetzung ist der AVGS Antrag und ein Coachingvertrag mit uns, der eine Abtretungsklausel beinhaltet. Wir werden nach Abschluss des AVGS Coachings selbst die Abrechnung durchführen. Dies können wir, weil wir nach AZAV zertifiziert sind und daher als anerkannter Bildungsträger direkt mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter abrechnen dürfen. Du hast demnach keine Kosten für das Coaching.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unterstützen die Teilnehmer*innen dabei, eine Beschäftigung zu finden und aufzunehmen. Sie haben zum Ziel dich an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen oder Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu beseitigen oder zu verringern; in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln oder an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen, bspw. mit dem AVGS Gründungscoaching.

Durchgeführt werden können Maßnahmen von staatlichen oder privaten Bildungsträgern wie die AVOCONS GmbH, privaten Arbeitsvermittlern oder von Arbeitgebern, die die Eignung eines Arbeitslosen für eine bestimmte Tätigkeit feststellen wollen, bevor sie ihn einstellen oder dieser beispielsweise sich selbständig machen kann. Der Teilnehmer an Eingliederungsmaßnahmen hat weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, gilt statistisch für diese Zeit aber nicht als arbeitslos, da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Wir coachen nicht nur persönlich sondern auch digital, online, via Video-Chat oder anderen Messengern. Ob Skype, Meets, Zoom oder Teams, wir nutzen fast alle Kanäle, um dich online zu unterstützen. Wir können unsere Bildschirme teilen und somit Dir dennoch alles wie gewohnt Präsentieren und weitere Tools digital nutzen. Hierzu benötigst du kaum Vorkenntnisse. Du sparst Reisezeiten und Fahrtkosten. Solltest du kein PC, Tablet o.ä. haben stellen wir dir natürlich ein Gerät für die Zeit des Coachings kostenlos zur Verfügung.

Nicht jeder weiß welcher Weg in Zukunft der Richtige ist. Aus diesem Grund helfen unsere Fachexpert*innen mit dem Einzelcoaching Stärken, Schwächen und Lösungen zu finden und eben notwendige Orientierung zu geben. Ist es eher der Weg in einen bekannten Beruf oder die Berufung sich selbständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen? Manchmal auch Beides. Mit dem AVGS Orientierungscoaching stellen wir die gemeinsam die Weichen für deine weitere Zukunft.

Ein optimales Mitarbeiterteam ist der Traum eines jeden Personalchefs. Mit der Personalberatung bringen wir Sie in die komfortable Situation die Sichtweise der Personalabteilung zu kennen und sich daran auszurichten.

1 Tag Strategie kann ein Jahr Arbeit sparen. Wer am Anfang die Weichen richtig stellt, kann das Ziel schneller und einfacher erreichen. Mit unseren Strategiekonzepten erarbeiten wir zielführende Maßnahmen und Instrumente, die dich schneller an dein Ziel bringen. So erarbeiten wir bspw. Marketingkonzepte, die du selbst und deine Produkte sowie Dienstleistungen ins Lampenlicht rücken. So schaffen Sie Absatz, Umsatz und Erfolg.

Ohne eine Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens wird die Agentur für Arbeit keinen Gründungszuschuss gewähren und das JobCenter kein Einstiegsgeld zahlen. Tragfähigkeit bedeutet, dass in absehbarer Zeit die Gründer*innen vom versteuerten Gewinn ihre Lebenshaltungsosten selbst tragen können und keine Transferleistungen benötigen.

Transferleistungen sind staatliche Zahlungen oder Leistungen, die an bestimmte Personengruppen oder Organisationen ausgezahlt werden, um soziale oder wirtschaftliche Zwecke zu erreichen. Diese Leistungen werden aus öffentlichen Mitteln finanziert und dienen dazu, die Lebensbedingungen bestimmter Personengruppen zu verbessern oder gesellschaftliche Ziele zu fördern.

 

Beispiele für Transferleistungen sind Sozialleistungen wie das Bürgergeld, Kindergeld, Wohngeld oder Rentenzahlungen. Auch Subventionen für Unternehmen oder Agrarsubventionen sind Formen von Transferleistungen. Im Zusammenhang mit dem AVGS Anspruch geht es vorwiegend um Bürgergeld bzw. Leistungen für Unternehmer*innen, die eben aufstocken müssen.

 

Die Idee hinter Transferleistungen ist es, die Einkommens- und Vermögensverteilung in der Gesellschaft auszugleichen und soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Transferleistungen sollen auch dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und eine soziale Absicherung für bedürftige Personen zu gewährleisten.

Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten und wird gerne bei AVGS Coachings durch Kostenträger verwendet. In unseren Coachingangeboten führe wir daher meist die Stunden in Unterrichtseinheiten auf, um dem Amt hier gerecht zu werden. Unser Coachings können bis zu 100 Unterrichtseinheiten beinhalt. Meist kommt es auf den Bedarf und den Antrag an. Je mehr desto besser ist das Coaching, weil wir diverse Themen im Einzelcoaching besprechen können.

Der Vermittlungsgutschein ist kein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit und auch kein Gutschein für ein Coaching bspw. Karrierecoaching sondern ein Gutschein für eine Stellenvermittlung, die sozialversicherungspflichtig ist. Diese Gutscheine kannst du bei privaten Arbeitsvermittlern einlösen und haben nichts mit Qualifizierung oder Einzelcoaching zu tun. Gerne können wir dich mit diesem Gutschein zu unserem Kooperationspartner vermitteln.

Wer denjenigen kennt, den er erreichen will, kann ihn erst erreichen. Ob Kunde, Multiplikator, Partner, Mitarbeiter oder Mitbewerber. Die Zielgruppe zu definieren ist entscheidend, bevor man kommuniziert, sich positioniert oder konzipiert. Daher gehen wir in unseren Coachings strukturiert vor, von der Analyse zur Strategieberatung hin zur Zielgruppendefinition und dann zur Konzeption. Alle Puzzleteile sind Bestandteile unseres AVGS Gründungscoachings.